Auf Wunsch kann eine Spendenquittung ausgestellt werden.
Seit dem 1.1.2021 genügt für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300 Euro ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg. Erst bei Spenden über 300 Euro pro Jahr besteht eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, die geleisteten Spenden mit einer Spendenbescheinigung nachzuweisen.
Vielen Dank! Wir freuen uns, dass am 15.10.2022 zum sechsten [...]
Von admin|2022-10-27T15:05:55+02:0028. März 2022|Allgemein|Kommentare deaktiviert für Am 15.10.2022 fand der 6. MartinsSchmaus statt – wir sagen Danke!